Katholische Kitas im Erzbistum Paderborn
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Aktuelles

Rauchwarnmelder im Wohnungsbestand verpflichtend

Zum 01. April 2013 wurde auch in Nordrhein Westfalen eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt.

Hierbei ist zu beachten, dass der 31.12.2016 der Fristablauf für den Wohnungsbestand darstellt.

 

Zur weiteren Information ist ein Fachartikel der Zeitschrift Haus & Grund beigefügt. Dieser Artikel stammt von RA Tim Treude, Geschäftsführer des Landesverband Haus & Grund Westfalen und wurde in der Ausgabe Haus & Grund Westfalen auf Seite 17 der Ausgabe Oktober 2014 veröffentlicht.

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